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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SMH Rhein-Ahr GmbH
Ausdorfer Straße 15, 53489 Sinzig
Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Beförderungsleistungen, Kurierfahrten und sonstigen Dienstleistungen der SMH Rhein-Ahr GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) gegenüber ihren Fahrgästen und Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss und Beförderungsauftrag

1. Ein Beförderungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Fahrt mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch (z. B. über das Online-Formular) anfragt und der Auftragnehmer diese Anfrage annimmt, oder wenn der Fahrgast in das Taxi einsteigt.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Beförderungsaufträge abzulehnen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen (z.B. starke Alkoholisierung, aggressives Verhalten oder offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Kunden).

§ 3 Tarife und Preise

1. Bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes gelten ausnahmslos die Bestimmungen und Preise der offiziellen Rechtsverordnung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen des Kreises Ahrweiler in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Abrechnung erfolgt zwingend über den Fahrpreisanzeiger (Taxameter).
2. Bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, oder bei Kurierfahrten kann vor Fahrtantritt ein Festpreis frei vereinbart werden. Kommt keine Vereinbarung zustande, gilt auch hier der am Taxameter angezeigte Fahrpreis.
3. Mautgebühren, Parkgebühren am Flughafen oder Fährkosten trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Krankenfahrten

1. Der Fahrpreis ist unmittelbar nach Beendigung der Fahrt beim Fahrpersonal fällig und in bar zu entrichten.
2. Die Zahlung per EC-Karte oder Kreditkarte ist nur bei vorheriger Anmeldung (Vorbestellung) möglich.
3. Firmenkunden: Fahrten auf Rechnung sind nur nach vorheriger Absprache für registrierte Stammkunden oder Firmen möglich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4. Krankenfahrten: Eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt nur, wenn dem Fahrer zu Beginn der Fahrt eine gültige, vollständig ausgefüllte und ärztlich unterzeichnete „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Transportschein) vorliegt und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gesichert ist. Fehlt dieser Schein, hat der Kunde den Fahrpreis selbst zu entrichten und im Nachgang mit seiner Kasse abzurechnen. Etwaige gesetzliche Zuzahlungen sind direkt an den Fahrer zu entrichten.

§ 5 Rücktritt, Stornierung und Wartezeiten

1. Wird ein vorbestelltes Taxi nicht in Anspruch genommen, ohne dass die Fahrt rechtzeitig storniert wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Fehlfahrtengebühr in Höhe des Grundtarifs sowie der angefallenen Anfahrtskilometer in Rechnung zu stellen.
2. Bei Stornierungen von Großraumfahrzeugen (Kleinbusse) oder überregionalen Festpreisfahrten, die weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtantritt erfolgen, kann eine Stornogebühr von bis zu 50 % des voraussichtlichen Fahrpreises erhoben werden.
3. Wartezeiten, die durch den Kunden verursacht werden, werden gemäß der gültigen Taxitarifordnung berechnet.

§ 6 Pflichten des Fahrgastes und Verunreinigung

1. Fahrgäste haben sich während der Fahrt so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeugs, des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.
2. Es besteht absolute Gurtpflicht während der gesamten Fahrt.
3. In den Fahrzeugen herrscht ein striktes Rauch- und Essverbot.
4. Verunreinigt ein Fahrgast das Fahrzeug (z. B. durch Erbrechen, verschüttete Getränke oder stark verdreckte Kleidung/Tiere), haftet der Fahrgast für die gesamten Reinigungskosten. Zudem wird eine pauschale Ausfallentschädigung für die Dauer der Reinigung (Fahrzeugstillstand) in Höhe von mindestens 50,00 Euro bis zu 150,00 Euro fällig, es sei denn, der tatsächliche Ausfallschaden ist nachweislich geringer oder höher.

§ 7 Gepäck, Tiere und Rollstühle

1. Gepäck wird im Rahmen der Ladekapazität des jeweiligen Fahrzeugs unentgeltlich befördert. Gefährliche, explosive oder leicht entzündliche Stoffe sind von der Beförderung ausgeschlossen.
2. Kleintiere und Hunde werden befördert, sofern die Sicherheit gewährleistet ist. Der Fahrgast haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden.
3. Die Mitnahme von Rollstühlen (auch E-Rollstühlen) ist in unseren speziell umgerüsteten Fahrzeugen möglich. Dies muss zwingend bei der Buchung angemeldet werden.

§ 8 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die dem Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Fahrpersonals entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verspätungen und deren Folgen (z.B. verpasste Flüge oder Züge), die durch Verkehrsstaus, Witterungsbedingungen, unvorhersehbare Fahrzeugpannen oder höhere Gewalt entstehen.
3. Für den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Fahrpersonals.

§ 9 Fundsachen

Gegenstände, die nach der Fahrt im Fahrzeug zurückgelassen werden, sind dem Fahrpersonal zu übergeben oder werden in der Zentrale des Auftragnehmers verwahrt. Kunden können sich bezüglich verlorener Gegenstände telefonisch an die Zentrale wenden.

§ 10 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Beförderungsvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Sinzig).
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.